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FACHANWALTSFORTBILDUNG

 


Dieser Kurs richtet sich als Fortbildungseinheit an Fachanwälte für Steuerrecht und an Fachanwälte im Insolvenzrecht. Den Teilnehmern werden die Besonderheiten der Rechnungslegung und Besteuerung im Rahmen des Insolvenzverfahrens sowie des Insolvenzeröffnungsverfahrens anhand von Fällen aus der Praxis vermittelt.

Dieser Kurs bietet den Praktikern aus der Insolvenzverwaltung und Steuerberatung eine Vertiefung ihrer Kenntnisse - anhand der aktuellen Rechtsprechung - aus dem Schnittbereich zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht.

Der Ganztageskurs umfasst 8 Zeitstunden und beginnt um 8.30 Uhr und endet um 18.15 Uhr. Die jeweiligen Halbtageskurse umfassen 5 und 3 Zeitstunden. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gem. § 15  FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

Wir vermitteln:
    ·   Rechtsgrundlagen
    ·   Tipps für die effiziente Sachbearbeitung
    ·   Praxisnahe Anleitungen
    ·   Übersicht zur Verwalter- und Gerichtspraxis

Die Teilnehmer:
    ·   Fachanwälte für Steuerrecht
    ·   Fachanwälte für Insolvenzrecht
    ·   Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte
    ·   Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
    ·   Unternehmensberater
    ·   Sachbearbeiter mit fundierten Vorkenntnissen

 

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