Das MoMiG – am 01.11.2008 in Kraft getreten – hat gravierende Änderungen im Bereich der Gründung von GmbH`s, der Kapitalaufbringung und –erhaltung sowie auf krisenbehaftete und insolvente GmbH gebracht.
Mit der durch das MoMiG neu aufgenommenen Anrechnungslösung wollte der Gesetzgeber die „katastrophalen“ Folgen der verdeckten Sacheinlagen abmildern. In dem Kurs werden die (teilweise noch ungeklärten) Einzelheiten der Anrechnungslösung vorgestellt. Auch hier wird auf Fragen der Beweislastverteilung und der Rückwirkung besonders eingegangen. In einem Exkurs wird die verdeckte Sacheinlage bei der AG erörtert.
Das Kapitalaufbringungsrecht wurde mit der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 5 GmbHG in seinen Grundfesten erschüttert, das Cash Pooling erleichtert. Das bis zum 01.11.2008 im GmbHG verortete Eigenkapitalersatzrecht wurde abgeschafft und in Teilbereichen durch insolvenzrechtliche Anfechtungsregelungen ersetzt. Die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers wurden haftungsrelevant erweitert.
Was wurde also neu geregelt? Was bleibt unverändert? Welche Übergangsregeln bestehen und wie lange gelten die “alten” Regelungen fort? Die Mit-Herausgeber und Autoren des Handbuchs GmbH-Recht zeigen anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen und anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung die konkreten Auswirkungen des MoMiG auf.